Bundeskartellamt untersagt die unverbindlichen Preisempfehlungen für Brillengläser
Kay Dollt am 30. März 2009 um 12:56Bundeskartellamt untersagt die unverbindlichen Preisempfehlungen
für Brillengläser
Nicht nur die Pforzheimer Zeitung berichtet derzeit über die Entscheidung des Bundeskartellamtes. Deutschlandweit wird diese neue Bestimmung thematisiert.
Sicher sind einige Verbraucher hierdurch verunsichert, weshalb wir unseren Standpunkt hier auf unserem Blog vertreten möchten.
Vorab zur Entscheidung des Bundeskartellamtes:
Glashersteller wie Zeiss, Seiko, Rodenstock, Essilor, etc. gaben seither eine Liste mit unverbindlichen Preisempfehlungen an uns Optiker aus. Viele Optiker haben sich auf die vorgegebene Kalkulation verlassen und haben sich an diese uvP’s gehalten.
Aus Gründen des Wettbewerbsrechts hat nun das Bundeskartellamt den Glasherstellern untersagt weiterhin uvP’s auszugeben.
Welche Auswirkungen hat dieses Urteil:
Die Augenoptiker sind nun angewiesen, die Kalkulationen für die Brillengläser selbst vorzunehmen. (Wie bei den Fassungen übrigens längst üblich.)
Es gibt jedoch keinerlei Anlass, davon auszugehen, dass die Glaspreise nun steigen oder fallen werden. Da sich weder die Einkaufspreise noch die laufenden Kosten für die Augenoptikergeschäfte geändert haben, wird sich für den Endverbraucher, sprich den Brillenkunden, wohl auch nicht viel ändern.
Im übrigen ließ die bisherige Preisfindung im konkurrierenden Wettbewerb auch keine „Mondpreise” zu, und um nach wie vor kostendeckend zu arbeiten, ist es daher gar nicht möglich, wie in manchen Berichten angekündigt, die „Preise purzeln” zu lassen.
Warten wir es ab, wie sich die Situation in den kommenden Monaten entwickeln wird.
Bei uns im Haus sehen wir die Situation entspannt, da wir bereits seit geraumer Zeit die Kalkulation unserer Produkte von eigenen Werten abhängig machen, nicht von den vorgegebenen uvP’s der Industrie.





30. März 2009 um 16:54
Ich versteh nicht wieso hier das Kartellamt tätig werden musste. In jeder (?!) anderen Branche sind UVP (Fertig)-Preise bzw Beispielberechnungen üblich. Wenn die (vielen) Augenoptiker diese Preise so übernehmen ist es deren gutes Recht. Ob das immer sinnvoll ist, sei mal dahingestellt. Wie es bereits in der Bezeichnung verankert ist: es sind unverbindliche Preisempfehlungen. Interessant wird nun aber sein, ob Optiker MaierSchulze aus Buxtehude auch seine Gläser richtig berechnen kann und überlebensfähig bleibt
30. März 2009 um 18:42
Sehen wir sehr ähnlich
31. März 2009 um 17:54
Das Kartellamt moniert, dass die Glashersteller die Preise inclusive der Handwerksleistungen des Optikers kalkulieren.
Das ist, wie wenn in der Werkstatt der Bremsschlauch und der Einbau vom Bremsschlauchhersteller festgelegt werden. Das Kartellamt hat Angst, dass damit der Wettbewerb um den Stundenlohn des Optikers ausgeschaltet wird.
Die bisherigen Herausgeber der UVP’s haben schon fair gerechnet, denn sie wollen ja auch ihre Brillengläser verkaufen und nicht den Optikern die Zweitwohnung in Monacco verschaffen
Fazit: viel Blabla um wenig