Was bezahlt die Krankenkasse an meiner neuen Brille?
Montag, 09. November 2009Die Brille ist aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen und wird nur noch in sehr begrenzten Fällen bezuschusst.
Grund hierfür ist die Tatsache, dass eine Sehschwäche nicht als Krankheit gilt.
Gott sei Dank hat sich die Brille in den vergangenen Jahren, von der einfachen Sehhilfe, die man benötigt um einen Sehfehler zu korrigieren, zu einem Mode- und Styling Accessoire entwickelt.
Aus diesem Grund werden wir eher selten auf die Leistung der Krankenkassen angesprochen.
Allen die es genau wissen möchten, erläutern wir hier kurz die wenigen Fälle, in denen die gesetzlichen Krankenkasse einen Beitrag leistet.
Einen Zuschuss zur neuen Brille erhalten Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit, sowie Menschen mit extrem schlechter Sehfähigkeit. Hierbei dürfen beide Augen einzeln nicht mehr als 30% Sehkraft erreichen.
In beiden Fällen gibt es je nach Stärke und Hilfsmittel zwischen 10 und 20 Euro für Einstärken-Brillengläser, sowie um die 50 Euro für ein Mehrstärken-Brillenglas dazu.
Neben diesen festgesetzten Fällen können bei Augenkrankheiten, wie dem Keratokonus per Kostenvoranschlag individuelle Zuschüsse beantragt werden. Hier gibt es keinen festgeschriebenen Satz.






